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Erwerbs- und Berufsunfähigkeit
Zum 1. Januar 2001 trat die Neuregelung der Invalidenrenten in Kraft. Sie ersetzte die bisherige Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente durch die so genannte Erwerbsminderungsrente.
 

Früher bekam man bei Berufsunfähigkeit die Erwerbsunfähigkeitsrente. War es eine Berufsunfähigkeit nur im eigenem Beruf so gab es die Berufsunfähigkeitsrente.

Wird jemand heute invalide, so gibt es nur noch die Rente wegen Erwerbsminderung. Man erhält den vollen Betrag nur wenn auch leichte Jobs unter dem bisherigen Niveau nicht einmal mehr für drei Stunden ausgeführt werden können. ( ca. der Betrag der früheren Rente bei Erwerbsunfähigkeit)
 

Wird Ihnen vom Arzt weniger als sechs Stunden, aber mindestens drei Stunden tägliche Arbeit als zumutbar attestiert, so haben sie Anspruch auf halbe Erwerbsminderungsrente. Arbeitsfähigkeit von 6 und mehr Stunden erbringt keinen Anspruch.

 

Keine Regel ohne Ausnahmeregelung:

Sind Sie vor 1962 geboren, so haben Sie  Berufsschutz und erhalten auch bei Berufsunfähigkeit noch eine Rente. Dieses jedoch nur eingeschränkt: Statt der alten Berufsunfähigkeitsrente die halbe Erwerbsminderungsrente.

Das Risiko den Job aufgeben zu müssen, ist erheblich: Jeder fünfte Angestellte und sogar jeder vierte Arbeiter muss wegen Erwerbs – und Berufsunfähigkeit vorzeitig aus dem Berufsleben aussteigen.

 

 

 

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